Neuer Bußgeldkatalog 2020

Neuer Bußgeldkatalog 2020 tritt im April 2020 in Kraft – Das ändert sich. Ein Fahrverbot droht nun schneller

Bußgeldkatalog 2020 geblitzt

Nachdem der Bundesrat der Straßenverkehrsnovelle der Regierung bereits im Februar zugestimmt hatte, treten die neuen Bestimmungen des Bußgeldkatalog 2020 ab Dienstag, den 28.4.2020 in Kraft. Viele Verkehrsverstöße werden nun wesentlich strenger bestraft, überdies kommen einige Neuerungen und Änderungen auf Verkehrsteilnehmer zu. Es droht in jedem Fall auch schneller mal ein Fahrverbot.

Einige Änderungen im neuen Bußgeldkatalog 2020

Geschwindigkeit: Ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein droht nun ein Fahrverbot.

Kraftfahrer, die Geschwindigkeitsberschränkungen nicht beachten, zahlen in Zukunft wesentlich höhere Geldbußen und verlieren auch schneller den Führerschein:

  • Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen. Das ist neu, denn bislang musste man mindestens 21 km/h fahren, bevor, ein Punkt eingetragen wurde.
  • Hinzu kommt ein Bußgeld von 70 Euro (für Verstöße innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften. Bislang musste man hier auch nur mit einer Verwarnung von 30 € rechnen.
  • Wesentliche Änderung tritt bei Überschreitungen von 21 km/h innerorts ein: Eine innerörtliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h hat nun ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg zu Folge. Außerdem droht nun ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts gilt ab einer Überschreitung von 26 km/h ein Bußgeld von 95 € sowie ein Fahrverbot. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Kraftfahrer, der zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können. Bislang droht innerorts erst ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h ein Fahrverbot. Es ist wohl zu erwarten, dass zukünftig wesentlich mehr Fahrverbote ausgesprochen werden und sicherlich auch wesentlich mehr Kraftfahrer die 8 Punkt erreichen werden

Rettungsgasse: Wer in Zukunft keine ausreichende Rettungsgasse bildet, hat mit hohen Geldbußen und Fahrverboten zu rechnen

Kraftfahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen bereits seit 2017 mit einemRettungsgasse Bußgeldkatalog Bußgeld in Höhe von 200 € sowie mit zwei Punkten in Flensburg rechnen. Nun auch ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr oder Behinderung ein einmonatiges Fahrverbot. Ein Fahrverbot gab es bislang nur dann, wenn es zu einer Behinderung oder Gefährdung Dritter beziehungsweise zu einer Sachbeschädigung kam. An der Höhe der Bußgelder für diese Vergehen ändert sich nichts und betragen 240 € – 320 € – ferner gibt es nun immer zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Kraftfahrer, die die Rettungsgasse widerrechtlich nutzen, werden mit mindestes 240 € Bußgeld belegt. Hinzu kommen zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Auch das Parken verändert sich durch den neuen Bußgeldkatalog 2020

Parkverstöße werden nun wesentlich teurer. Bis zu 100 € Bußgeld und sogar ein Punkt sind mit dem neuen Bußgeldkatalog 2020 möglich. Wer sein Kraftfahrzeug zum Beispiel an einer unübersichtlichen Stelle parkt, zahlt nun 35 € statt wie bisher „nur“ 15 €. Wer zum Beispiel in einer Feuerwehrzufahrt parkt, zahlt nun 55 € statt 35 €. Werden dabei auch noch Einsatz – und Rettungsfahrzeuge behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 100 €. In diesem Fall wird dann auch noch ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen. 55 € zahlt der Kraftfahrer für das widerrechtliche Parken von Fahrzeugen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf für E- und Carsharing-Fahrzeugen vorgesehene Parkplätze. Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe kostet nun mindestens 55 Euro und sollte gerade in Großstädten zu Mehreinnahmen führen.

Schutz der Radfahrer und Fußgänger Radfahrer werden stark bevorzugt

Radfahrer werden nun durch verschiedene Vorgaben in der StVO-Novelle besonders geschützt. Das Parken auf Radwege wird so zum Beispiel deutlich teurer. Ganz neu ist die Vorgabe für das Verhalten von LKW Fahrern beim Abbiegen. Lkw über 3,5 Tonnen dürfen nämlich innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren.

Sanktioniert werden Verstöße mit einer Geldbuße von 70 € und einen Punkt. Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindert. Kraftfahrer wiederum müssen beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 m sowie außerorts einen Mindestabstand von 2 m einhalten.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg – Noch Fragen zum Bußgeldkatalog 2020