Geblitzt in Berlin

Geblitzt in Berlin – 30 km/h

Geblitzt in Berlin: In der deutschen Hauptstadt werden immer mehr Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h eingeführt. Mittlerweile sollen heute rund 20 % aller Straßen auf Tempo 30 beschränkt sein. Wobei einige wenige Straßen noch eine zeitliche Beschränkung haben (Nachtzeit / Schulzeit). Auf rund 3/4 aller Nebenstraßen gilt die Beschränkung auf 30 km/h bereits. Untersuchungen haben ergeben, dass sich das Durchschnittstempo durch Einführung der Beschränkungen um rund 6,5 km/h reduziert hat. Die geringe Differenz ergibt sich daraus, dass das Durchschnittstempo auch im Bereich der 50 km/h Strecken bei nur knapp über 40 km/h liegt.

geblitzt in berlin

Kostenlose Ersteinschätzung: 030 22635 7113

Ausweitung der Beschränkung auf 30 km/h

Der Senat prüft derzeit eine weitere Ausweitung der Tempo-30-Strecken. Allerdings stehen zunächst insbesondere Beschränkungen zur Nachtzeit im Fokus. Das Ziel der Ausweitung der auf 30 km/h beschränkte Strecken ist im Koalitionsvertrag der Landesregierung geregelt. 

Blitzer in Berlin

Zwangsläufig führt die flächendeckende Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km /h – insbesondere auf breiten und gut ausgebaute Straßen – zu einer Vielzahl von Geschwindigkeitsverstößen. Bereits bei leichter Überschreitung der sonst üblichen innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h droht bereits der Eintrag von einem Punkt und eine Geldbuße von 115 €. Besonders bei neu aufgestellten Verkehrszeichen kommt es zu überdurchschnittlich vielen Überschreitungen, da sich die Kraftfahrer erst an die neue Situation gewöhnen müssen. Besonders dann, wenn eine Strecke über Jahre hinweg regelmäßig genutzt wird und plötzlich Tempo 30 gilt, ist eine Überschreitung nicht unwahrscheinlich. 

Mit was wird geblitzt – Messgeräte in Berlin

Die vielen stationären Blitzer sind zumeist die Messgeräte PoliScan Speed. Diese kombinieren eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung. Diese als Säulen zu erkennenden Messgeräte stehen mittlerweile an vielen Kreuzungen. So können diese neben den Geschwindigkeitsverstößen natürlich auch Rotlichtverstöße registrieren. Die Polizei setzt allerdings viele mobile Geräte ein, um spontan verschiedene Bereiche zu überwachen. Hierzu verwendet die Polizei ebenfalls das Messgerät PoliScan Speed. Zusätzlich wird der Riegl-Nachfolger LTI TruSpeed 20/20 eingesetzt. 

Blitzer: LTI TruSpeed 20.20

Das Messgerät LTI TruSpeed ist eine mobile Laserpistole, die auf einem Stativ montiert oder gehalten wird. Dieses Messgerät stammt aus Österreich und ist ein Laser Blitzer.

Ein Foto wird nicht erstellt, so dass ausschließlich der Beamte als Zeuge und das Messprotokoll zur Verfügung stehen. Der Beamte muss vor der Verwendung des Messgerätes einige Tests durchführen und diese genau dokumentieren. Insbesondere bei dem Align-Test (Visier-Einrichtung) muss der Beamte ein geeignetes Ziel in vorgeschriebener Entfernung anvisieren und exakt dokumentieren. Fehler können hier inbesondere bei ungeeigneten Zielen entstehen. Auch bei der Benutzung können Fehler vorkommen, besonders bei dichtem Verkehr. Hier muss unbedingt ausgeschlossen werden, dass andere Fahrzeuge die Messung beeinflusst haben könnten. Zu fehlerhaften Messungen kann es auch bei Missachtung der vorgeschriebenen Entfernungen kommen. Auch der Messort muss geeignet sein. Messungen hinter Kurven sind nicht zugelassen.

Nach der Messung wird der Kraftfahrer sofort von einem Anhaltekommando gestoppt und ihm der Vorwurf der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemacht. 

Das Messgerät PoliScan wurde hier bereits behandelt, so dass lediglich auf den entsprechenden link verwiesen wird. 

Geblitzt – was nun?

Sofern Sie gegen Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog verstoßen haben (z.B: geblitzt worden), wird die Behörde zunächst ein Verfahren gegen den Halter des Kraftfahrzeugs einleiten. In Berlin erhalten Sie dabei Post von dem Polizeipräsidenten:

  • Als Fahrzeughalter erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen: Nehmen Sie auf keinen Fall selbst Stellung. Zunächst wird von uns Akteneinsicht genommen. Nach Erhalt der Akte werden wir den Sachverhalt prüfen und Ihnen entsprechende Lösungsvorschläge aufzeigen und die weitere Vorgehensweise besprechen.
  • Sofern Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Dies sollten Sie auf keinen Fall selbst vornehmen. Auch hier heißt es die Angelegenheit von Ihrem Anwalt bearbeiten zu lassen. Wir legen für Sie fristgerecht Einspruch ein und nehmen sodann Akteneinsicht, um die Rechtmäßigkeit zu prüfen.
  • Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und die Einsicht in die Verfahrensakte lohnt sich in den meisten Fällen. Denn entgegen der allgemeinen Meinung sind Bußgeldbescheide keinesfalls stets richtig bzw. rechtmäßig. Häufig schleichen sich Messfehler, veraltete Software, Bedienungsfehler und weitere Fehlerquellen ein, welche durch unsere Kanzlei aufgrund der vertieften Kenntnisse nach Einsicht in die Bußgeldakte ermittelt werden können. Auch wenn die Messung korrekt erfolgte, bleiben weitere Mittel die Strafe zu senken oder aber ein Fahrverbot zu vermeiden.
  • Sofern die Behörde nach einem Einspruch bei ihrer Entscheidung bleibt und den Bußgeldbescheid nicht aufhebt, wird die Ermittlungsakte zur Staats- bzw. Amtsanwaltschaft und sodann an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet und eine Hauptverhandlung durchgeführt.
  • Gerne beraten wir Sie auch hierüber in einem persönlichen Gespräch.

Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner