Geblitzt auf der BAB 9, km 0,2, in FR Leipzig

Geblitzt auf der BAB 9, km 0,2, in FR Leipzig

Auf der BAB 9 bei Kilometer 0,2 in Fahrtrichtung Leipzig finden Geschwindigkeitsmessungen statt. Auf Höhe des Autobahndreiecks Potsdam besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Kurz hinter der Abzweigung von BAB 10 und BAB 9 wird mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ES 3.0 geblitzt.

Das Messgerät ist – ausgehend von der Fahrtrichtung Leipzig – unter einer Brücke bei der ersten Kurven-Richtungstafel aufgestellt (siehe Bild Blitzer.de).

Das Messgerät ES 3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Das Gerät verfügt im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren, die mit ihren einzelnen Einseitensensoren einen bestimmten Hintergrundausschnitt überwachen. Durchfährt ein PKW diesen Bereich, wird durch die Helligkeitsdifferenz der einzelnen Sensoren die Geschwindigkeit errechnet und sodann geblitzt. Gleichzeitig wird noch der Seitenabstand des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt. Bei einem geräteinternen Abgleich wird die Plausibilität des gemessenen Geschwindigkeitswerts überprüft.

Das verwendete Messgerät ES 3.0 weist typischerweise häufig bestimmte Fehlerquellen auf, aufgrund dessen die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft sein kann.

Wird die Kameraposition während der Messzeit verändert, müssen die messenden Polizeibeamten auch die Fotolinie erneut dokumentieren. Erfolgt dies nicht, ist auch die Plausibilität der Geschwindigkeitsmessung nicht mehr gewährleistet. Hier müssen die Angaben im Messprotokoll mit denen auf dem Dokumentarfoto verglichen werden.
Häufige Fehler ergeben sich auch beim Verwenden des Leitkegels, wenn dieser überhaupt nicht oder fehlerhaft zum Gerät aufgestellt wird. In einem solchen Fall sind die Beweisfotos nicht länger aussagekräftig, da die Abbildeposition des Fahrzeugs verfälscht sein und der festgestellte Messwert nicht mehr sicher dem aufgenommenen Fahrzeug zugeordnet werden könnte. Auch hier sind die Angaben im Messprotokoll mit denen auf dem Dokumentarfoto zu vergleichen. Das Gleiche gilt für die Überprüfung des Seitenabstandes Geräts zum Fahrbahnrand.
Neben den Eichscheinen sind auch die Schulungsnachweise der Polizeibeamten für das spezifisch bei der Messung verwendete Gerät ist genau zu überprüfen.
Es muss zudem überprüft werden, ob zwischen dem die Geschwindigkeit begrenzenden Verkehrszeichen und dem Messgerät ein ausreichender Abstand bestand, so dass es dem Verkehrsteilnehmer überhaupt möglich war, rechtzeitig die Geschwindigkeit zu reduzieren und anzupassen.
Fehlmessungen können auch entstehen, wenn die Messanlage nicht ordnungsgemäß aufgestellt wurde. Denn der Aufbau des Messgerätes kann Auswirkungen auf die Auslösung des Messfotos haben.
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