Behördenwillkür bei Geschwindigkeitskontrollen

Geschwindigkeitskontrollen für mehr Verkehrssicherheit

Geschwindigkeitskontrollen stehen unter dem gesetzgeberisch vorgesehenen Ziel, die Sicherheit im Verkehr zu stärken. Dennoch bleibt in vielen Fällen für „Geblitzte“ der Sinn und Zweck einer Messung an der jeweiligen Stelle offen. Generell sollenBlitzer laut der Verwaltungsvorschriften zur StVO „die Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind.“

Überhöhte Geschwindigkeit bildet immer noch den häufigsten Unfallgrund in Deutschland. Geschwindigkeitskontrollen haben daher eine doppelte Wirkung. Zum einen wirken sie generalpräventiv auf die Verkehrsteilnehmer, die bei Kenntnis der Blitzerstelle ihre Geschwindigkeit anpassen. Zum anderen vermitteln sie einen Lerneffekt, wenn man mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen wurde.

Problematisch ist, dass es Messstellen gibt, die den Verdacht hervorrufen, dass die Geschwindigkeitsverstöße der Verkehrsteilnehmer von den Behörden geradezu provoziert werden. Diesen Rückschluss könnte man zum Beispiel daraus ziehen, dass Messgeräte teilweise in einem nicht zumutbaren Abstand von nur 100- 200m nach einem Verkehrszeichen mit dem erstmaligen Hinweis einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt werden. Für den Verkehrsteilnehmer erfolgt die Geschwindigkeitsbegrenzung derart überraschend, dass er es häufig nicht mehr schafft, die Geschwindigkeit rechtzeitig zu reduzieren, wenn er den das Verkehrszeichen überhaupt wahrnehmen kann.

Wenn solche Geschwindigkeitskontrollen dann zur Folge haben, dass eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern geblitzt wird und daraufhin in Form von Bußgeldbescheiden mit erheblichen Geldbußen zur Kasse gebeten wird, ist zu befürchten, dass die Behörden mit der Messung nicht nur Ziele der Verkehrssicherheit verfolgen.

Ein Richter aus Sachsen vom Amtsgericht Marienberg sowie aus Herford (Nordrhein-Westfalen) hat laut Presseberichten ähnliche Zweifel gehabt und daraufhin einige Verfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen eingestellt. Einnahmen aus Bußgeldern kommen dem öffentlichen Haushalt zu. Es wird daher kritisiert, Geschwindigkeitskontrollen vorwiegend der Finanzierung der öffentlichen Haushalte dienen und die Bußgelder insofern fest eingeplante Einnahmen darstellen. Messungen auf einer solchen Grundlage widersprechen dem Ziel des Gesetzes und sind als rechtswidrig zu betrachten. Ob eine derartige Behördenwillkür tatsächlich vorliegt, hängt vom Einzelfall ab und muss aus den Umständen heraus bewertet werden.

[Autor: Stud jur. Schaeffer]