Telefonieren am Steuer wird im Ausland teuer

Im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn ist die Strafe für das Telefonieren am Steuer bei uns sehr gering. Wer in Deutschland am Steuer telefoniert, erhält einen Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 40,- €.

„Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

In vielen Ländern ist die Bußgeldhöhe nicht genau festgelegt. Die Polizei kann hier je nach Verkehrssituation von einem Ermessen Gebrauch machen. In Spanien werden für das Telefonieren am Steuer Strafen ab 200,- € verhängt;Geldbußen über 100,- € werden auch in den Niederlanden, Spanien, Norwegen und Portugal fällig. In Großbritannien fällt die Strafe in extremen Fällen sehr hoch aus. Hier ist mit bis zu 1.100,- € zu rechnen. In Schweden wird die Benutzung des Mobiltelefons dagegen nicht geahndet.

Hinweis: Nicht nur Telefonieren, sondern auch das Lesen und Schreiben von Kurzmitteilungen, das Internetsurfen und ähnliche Benutzungen sind vom Verbot umfasst.

[info]Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in 10115 Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Fahrverbot u.a.) schnell und unbürokratisch.[/info]