Fahrerflucht Versicherung

Eine Fahrerflucht kann auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls hat Ihr Versicherer für eine angemessene Schadensregulierung ein legitimes Interesse daran, jenen Unfall vollständig aufzuklären. Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Unfallaufklärung beitragen, weshalb Ihnen eine Aufklärungspflicht obliegt. Diese Aufklärungspflicht äußert sich darin, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Unfallereignisses die Obliegenheit hat, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein konnte.

[content_box style=“royal-blue“ title=“Haftpflichtversicherung“]

Für die Wahrnehmung ihrer Haftpflichtversicherung hat das zur Folge, dass diese zwar zunächst für die beim Unfallgegner entstandenen Kosten aufkommt, diese aber von Ihnen zurückverlangt- sie werden damit in Regress genommen. Diese Leistungsfreiheit der Versicherung besteht jedoch nicht unbegrenzt. Sie gilt bis zu einem Maximalbetrag von ca. 5.000 € (BGH VersR 1983, 333). [/content_box]

[content_box style=“royal-blue“ title=“Vollkaskoversicherung“]

Auch wenn Sie eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) abgeschlossen haben, müssen Sie den Schaden am eigenen Fahrzeug selber regulieren, da die Kaskoversicherung im Falle einer Fahrerflucht nicht verpflichtet ist, die entstandenen Kosten zu tragen (OLG Nürnberg, Az.: 8 U 2561/96). [/content_box]

[content_box style=“royal-blue“ title=“Rechtsschutzversicherung“]

Allgemein lässt sich für Verkehrsstraftaten festhalten, dass Ihre Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für die Anwaltskosten bietet, sofern Sie fahrlässig gehandelt haben. Begehen sie eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorsätzlich, entfällt auch in der Regel ihr Rechtsschutz. [/content_box]