Fahrerflucht Bußgeld

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann es nach einer Fahrerflucht für den Unfallflüchtigen regelmäßig auch zu bußgeldrechtlichen Folgen und Strafen kommen. Wird das Verfahren wegen Fahrerflucht unter bestimmten Umständen eingestellt, wird die Sache ebenso an die zuständige Verwaltungs- bzw. Bußgeldbehörde abgegeben.

Kommt es zu einer Verurteilung, kann die zuständige Bußgeldbehörde nach eigenem Ermessen zusätzlich die Eintragung von bis zu 7 Punkten nach der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) in das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg verhängen.

Als Nebenfolge kommt die Verhängung eines Fahrverbots gemäß §§ 25 StVG, 4 BKatV in Betracht. Das Fahrverbot stellt ein äußerst umfassendes und relevantes Thema dar. Ist beispielsweise Ihr Arbeitsplatz bedroht, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob dieses nicht ausnahmsweise entfallen kann. Notfalls kann das Fahrverbot abhängig von der Dauer in einen Urlaubszeitraum gelegt werden. Ansonsten kann unter Umständen bei Zahlung eines höheren Bußgeldes von einem Fahrverbot abgewichen werden. Für die angemessene Wahrnehmung ihrer Interessen und die Beurteilung, ob solche Schritte rechtlich möglich sind, ist es dringend erforderlich, einen auf dem Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen.