[content_box style=“royal-blue“ title=“Alkoholgehalt ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit)“]
- strafbar, falls keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Entzug der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- strafbar, falls es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Entzug der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
[/content_box]