Alkoholgehalt im Blut ab 1,1

[content_box style=“royal-blue“ title=“Alkoholgehalt ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit)“]

  • strafbar, falls keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
    • 7 Punkte; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    • Entzug der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
  • strafbar, falls es zu einem Verkehrsunfall kommt:
    • 7 Punkte; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    • Entzug der Fahrerlaubnis (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

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