[content_box style=“royal-blue“ title=“Bis zu einem Wert von unter 0,5 Promille „]
- nicht strafbar, sofern keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen
- strafbar, wenn jedoch Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- bis 7 Punkte; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
[/content_box]