Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 bis unter 0,5

[content_box style=“royal-blue“ title=“Bis zu einem Wert von unter 0,5 Promille „]

  • nicht strafbar, sofern keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen
  • strafbar, wenn jedoch Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
    • bis 7 Punkte; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
  • strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
    • 7 Punkte; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

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