Alkoholgehalt bis 0,5 Promille bei Fahranfängern

Auch ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit drohen 2 Punkte und 250 € Geldbuße!

[highlight color=“fire“ style=“style-1″]Fahranfänger ist man in der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) und – vor Vollendung des 21. Lebensjahres[/highlight]