Fahrverbot

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Fahrverbot gemäß § 25 StVG Im Bußgeldverfahren soll bei groben oder aber beharrlichen Pflichtverletzungen gemäß § 25 StVG neben einer Geldbuße ein 1-3 monatiges Fahrverbot angeordnet werden. Das Fahrverbot hiernach soll eine erzieherische Funktion haben. Der Betroffene soll folglich einen Denkzettel erhalten. Der Bußgeldkatalog enthält eine ganze Reihe von Bestimmungen über die Anordnung eines Fahrverbots, so unter anderem bei

  • Rotlichtlichtverstoß Rotzeit mehr als 1 Sekunde
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 30 km/h innerorts und um mehr als 40 km/h außerorts
  • Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen
  • 0,5 Promille-Grenze
  • beharrlicher Pflichtenverstoß

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