Richtlinienverstoß

Grundsätzlich muss zwar jeder Verkehrsteilnehmer so fahren, dass er rechtzeitig auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung reagieren kann. Eine Messung kann sich aber unter bestimmten Umständen als unverhältnismäßig erweisen, so dass von einem Fahrverbot abgesehen werden muss:

  • Das die Geschwindigkeit begrenzende Verkehrsschild muss gut sichtbar und für den Verkehrsteilnehmer wahrnehmbar sein
  • Dem Verkehrsteilnehmer muss es möglich sein, auf Geschwindigkeitsbegrenzungen zeitlich angemessen zu reagieren (zum Beispiel auf Autobahnen von unbegrenzter Geschwindigkeit auf 120 km/h). Messgeräte dürfen gemäß den Richtlinien zur Geschwindigkeitsmessung der Bundesländer erst 150-200m nach dem jeweiligen Verkehrszeichen aufgestellt werden. Wird hiergegen verstoßen, kann von einem Fahrverbot abgesehen werden.