Bußgeldverfahren

[webbu_toggles] [webbu_toggle title=“Anhörung“] Als Fahrzeughalter erhalten Sie im Bußgeldverfahren zunächst einen Anhörungsbogen: Nehmen Sie auf keinen Fall selbst Stellung. Zunächst wird von uns Akteneinsicht genommen. Nach Erhalt der Akte werden wir den Sachverhalt prüfen und Ihnen entsprechende Lösungsvorschläge aufzeigen und die weitere Vorgehensweise im Bußgeldverfahren besprechen. [/webbu_toggle] [webbu_toggle title=“Bußgeldbescheid“] Sofern Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Dies sollten Sie auf keinen Fall selbst vornehmen. Auch hier heißt es die Angelegenheit von Ihrem Anwalt bearbeiten zu lassen. Wir legen für Sie fristgerecht Einspruch ein und nehmen sodann Akteneinsicht, um die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und die Einsicht in die Verfahrensakte lohnt sich in den meisten Fällen. Denn entgegen der allgemeinen Meinung sind Bußgeldbescheide keinesfalls stets richtig bzw. rechtmäßig. Häufig schleichen sich Messfehler, veraltete Software, Bedienungsfehler und weitere Fehlerquellen ein, welche durch unsere Kanzlei aufgrund der vertieften Kenntnisse nach Einsicht in die Bußgeldakte ermittelt werden können. Auch wenn die Messung korrekt erfolgte, bleiben weitere Mittel die Strafe zu senken oder aber ein Fahrverbot zu vermeiden. [/webbu_toggle] [webbu_toggle title=“Verfahren nach Einspruch“] Sofern die Behörde nach einem Einspruch bei ihrer Entscheidung bleibt und den Bußgeldbescheid nicht aufhebt, wird die Ermittlungsakte zur Staats- bzw. Amtsanwaltschaft und sodann an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet und eine Hauptverhandlung durchgeführt. Ist Ihr Bußgeldverfahren nach einem Einspruch bereits zur Staats- bzw. Amtsanwaltschaft abgegeben worden?- Kein Grund sich nicht beraten zu lassen ! – In vielen Fällen ist es durchaus möglich, das Verfahren vor der Staats- bzw. Amtsanwaltschaft einstellen zu lassen und somit die Abgabe an das Amtsgericht und die Hauptverhandlung zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie auch hierüber in einem persönlichen Gespräch. [/webbu_toggle] [/webbu_toggles]

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