Schäden durch Schlaglöcher – aber wer haftet?

Gerade im Winter und im Frühjahr, wenn die Straßen durch Witterungseinflüsse in Mitleidenschaft gezogen werden, kommt es oftmals zu teils hohen Schäden an Kraftfahrzeugen. Wer aber haftet, wenn Schäden am Fahrzeug durch Schlaglöcher entstehen? Das Landgericht Halle (4 O 774/11) sprach einem Autofahrer Schadensersatz zu, dessen Fahrzeug durch ein Schlagloch beschädigt wurde und auf der betroffenen Straße nicht vor Schlaglöchern gewarnt wurde. Der Kläger war hier mit seinem Kraftfahrzeug auf der Bundesautobahn 9 von München Richtung Halle unterwegs. Auf der Fahrbahn hatte sich aufgrund von so genanntem Betonfraß ein Schlagloch mit einem Ausmaß von 40 x 60 cm mit einer Tiefe von rund zehn cm gebildet. Der Kläger war zur Nachtzeit unterwegs und hatte keine Möglichkeit, das Schlagloch zu erkennen und den Schaden abzuwenden.  Der Autobahnmeisterei war der Schaden hier bekannt. Nichtsdestotrotz hatte das zuständige Bundesland es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Das Gericht war der Ansicht, der Straßenbauträger muss auf die beschädigte Fahrbahn besonders aufmerksam machen, bis die Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden. Es hätten hier durchaus Warnhinweise aufgestellt werden können. Überdies war der Streckenabschnitt auf eine Geschwindigkeit von 120 km/h beschränkt. Eine solche Beschränkung lässt für den Kraftfahrer jedoch den Schluss zu, dass die Fahrbahn intakt ist und mit keinen Gefahren gerechnet werden muss. Das Bundesland hat folglich nach Ansicht des Landgerichts seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und ist damit zum Ersatz des entstandenen Schaden verpflichtet.