Geblitzt auf der BAB 24, km 172,985, Höhe AD Wittstock/Dosse

Auf der BAB 24 in Höhe des AD Wittstock Dosse bei Kilometer 172,985 in Fahrtrichtung Hamburg wird wieder vermehrt die Geschwindigkeit kontrolliert. Erlaubt sind hier 100 km/h. Diese Beschränkung gilt bereits ca, 1,8 km vor der Messstelle; die letzte Wiederholung der Beschränkung steht ca. 300 m vor der Messstelle. Knapp 550 m später wird die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufgehoben. Geblitzt wird hier mit dem Einseitensensor Es3.0 der Firma eso, wobei alle Fahrspuren kontrolliert werden.

Das Messgerät ES 3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt bei diesem Blitzer nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Der Blitzer verfügt im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren, die mit ihren einzelnen Einseitensensoren einen bestimmten Hintergrundausschnitt überwachen. Durchfährt ein PKW diesen Bereich, wird durch die Helligkeitsdifferenz der einzelnen Sensoren die Geschwindigkeit errechnet. Gleichzeitig wird noch der Seitenabstand des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt. Bei einem geräteinternen Abgleich wird die Plausibilität des gemessenen Geschwindigkeitswerts überprüft. Überschreitet ein PKW den im Voraus bestimmten Geschwindigkeitswert, wird vom Messgerät aus ein Signal an eine vom Messgerät räumlich getrennte Einrichtung gesendet. Es erfolgt sodann eine digitale Fotoauslösung, wenn sich das Fahrzeug drei Meter hinter dem mittleren Sensor, der als Messlinie fungiert, befindet. Geblitzt wird das Fahrzeug also, sobald es die Fotolinie erreicht hat.

Die Stelle bzw. Linie, an der das gemessene Fahrzeug abgebildet wird, wird als sog. Fotolinie bezeichnet. Gemäß der Gebrauchsanweisung des Herstellers müssen vor Beginn der Messungen Testfotos angefertigt werden, auf denen die Fotolinie dokumentiert wird. Für die richtige Dokumentation der Fotolinie muss diese visualisiert werden. Dies erfolgt beispielsweise durch eine Farblinie, Reflexfolie, einen Kreidestrich oder in häufigen Fällen durch einen Leitkegel. Die für die Messung zuständigen Polizeibeamten müssen den Abstand zwischen Sensorkopf und Fahrbahnrand sowie die Fahrspurbreite protokollieren. Zudem ist eine aktuelle Softwareversion des Gerätes zu verwenden. Durch entsprechende Dokumente ist zudem zu belegen, dass das Gerät geeicht ist und die zuständigen Polizeibeamten in der Bedienung des Geräts geschult sind. Schließlich sind die Messdaten und Beweisfotos mit einer bestimmten Signierung und Verschlüsselung zu speichern. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass die Messfotos von einer bestimmten Messanlage stammen und nicht nachträglich verändert oder manipuliert worden sind.

Es kommt vor, dass Fahrzeuge gerade nicht an der o.g. Fotolinie, sondern deutlich davor oder aber schon dahinter geblitzt werden. Messungen, bei welchen sich Fahrzeuge hinter der Fotolinie befinden, sind eher unkritisch. Bedenklicher ist es dagegen, wenn Fahrzeuge die Fotolinie abzgl. einer Toleranz noch nicht erreicht haben. Dann ist nicht auszuschließen, dass andere Umstände (Reflexionen u.a.) die Messung ausgelöst haben.

Unsere Verkehrsrechtsanwälte sind mit den örtlichen Gegebenheiten und insbesondere mit der Messtechnik vertraut und stehen Ihnen gerne für eine Vorabprüfung zur Verfügung. Anhand des von dem Land Brandenburg (www.internetwache.brandenburg.de) zur Verfügung gestellten Messfoto kann ggf. bereits erkannt werden, ob offensichtliche Fehler vorliegen.

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